5 Ca 385/15 - Verhandlung vor der Kammer - endet mit Vergleich Termin 15.03.2016, 11.00 Uhr

Datum: 15.03.2016

Der Beklagte war bei der klagenden Kirchengemeinde als Messmer beschäftigt. Die Klägerin fordert vom Beklagten Schadenersatz für Unterschlagungen aus verschiedenen Opferstöcken in der Zeit von 1988 bis 2012. Der Beklagte hat bereits einen Betrag von rd. 134.400,- € an die Klägerin zurückbezahlt, die mit der Klage einen darüber hinaus gehenden Schadenersatz von rd. 864.200,- € verfolgt.

In der mündlichen Verhandlung war zwischen den Parteien streitig, ob der Beklagte höhere Beträge und nicht nur aus der Münsterturmkasse, sondern auch aus anderen Kassen unterschlagen hat. Es gab aus Sicht der klagenden Gesamtkirchengemeinde Indizien, die dafür sprachen, dass auch aus anderen Kassen unberechtigte Entnahmen erfolgt waren. Der Beklagte hat dies bestritten, jedoch eingeräumt, mehr als die bereits zurückgezahlten 134.400 € aus der Münsterturmkasse entwendet zu haben. Nach ausführlicher Erörterung der für und gegen die Täterschaft des Klägers sprechenden Umstände haben sich die Parteien inhaltlich wie folgt geeinigt:

  1. Der Beklagte erklärte an Eides statt, außer dem Miteigentumsanteil an seinem Haus und dem in seinem Eigentum stehenden Mercedes nicht über weiteres nennenswertes Vermögen zu verfügen.
  2. Der Beklagte zahlt an die Klägerin 50.000,- € weiteren Schadenersatz.
  3. Damit sind alle finanziellen Ansprüche erledigt.

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