Neuer Direktor des Arbeitsgerichts Ulm ernannt

Datum: 10.02.2017

Mit Wirkung zum 08.02.2017 hat der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Herrn Dr. Frank Söhner zum Direktor des Arbeitsgerichts Ulm ernannt.

Herr Dr. Söhner ist verheiratet und hat ein Kind. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und dem Juristischen Vorbereitungsdienst in Konstanz trat er 2001 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Seit diesem Zeitpunkt ist Herr Dr. Söhner Richter in Ravensburg bei den Außenkammern des Arbeitsgerichts Ulm. Im Jahre 2008 wurde er von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert.

Herr Dr. Söhner leitet nun als Direktor das Arbeitsgerichts Ulm, dessen Gebiet die Landkreise Alb-Donau, Biberach, Sigmaringen, Ravensburg und den Bodenseekreis sowie den Stadtkreis Ulm umfasst.

Zu seinen Aufgaben werden neben der Leitung des Gerichts mit Stammsitz in Ulm und Außenkammern in Ravensburg vor allem die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte einschließlich der in diesem Zusammenhang anstehenden Bau- und Renovierungsmaßnahmen an beiden Standorten des Arbeitsgerichts gehören. Nach der Pilotierungsphase wird die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg die elektronische Akte flächendeckend einführen.



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