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Datum: 05.11.2024

Aktenzeichen: 15 TaBV 4/24

1. Die Beschwerde der zu 1 beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 29.02.2024 - 1 BV 9/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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