Entschädigung
Die Entschädigung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Zur Geltendmachung erhalten Zeugen vom Gericht bereits mit der Ladung ein Formular, das vollständig ausgefüllt bei Gericht einzureichen ist.
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Die Entschädigung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Zur Geltendmachung erhalten Zeugen vom Gericht bereits mit der Ladung ein Formular, das vollständig ausgefüllt bei Gericht einzureichen ist.