Datum: 06.11.2024

Aktenzeichen: 11 Ca 2436/24

Urteil vom 06.11.2024
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch das Schreiben vom 16. Oktober 2015 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger und der Beklagten jeweils zur Hälfte auferlegt.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 87.000,00 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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