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Datum: 29.10.2024
Aktenzeichen: 12 Ca 258/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien bis zum 30.06.2024 fortbestand.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 6.440,79 festgesetzt.