Datum: 14.11.2024

Aktenzeichen: 6 Ca 728/24


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 26.01.2024 zum 31.08.2024 nicht beendet wird.

 

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.

 

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von € 700,00 netto für die Monate Februar 2024 bis August 2024 zu bezahlen.

 

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte  68%, der Kläger 32% zu tragen.

 

6. Der Streitwert wird auf  40.429,08 €  festgesetzt.

 

7. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht zugelassen.

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