Datum: 14.11.2024

Aktenzeichen: 6 Ca 2304/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der beklagten Partei vom 25.03.2024 nicht aufgelöst ist.

 



2. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klagenden Partei ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

 

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

4. Die Widerklage wird abgewiesen.

 

5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte  95%, die Klägerin 5% zu tragen.

 

6. Der Streitwert wird auf  44.139,35 €  festgesetzt.

 

7. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht zugelassen.

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