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Datum: 14.11.2024
Aktenzeichen: 6 Ca 2058/24
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 614,60 € netto nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5%punkten über dem Basiszinssatz seit 11.04.2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte 23%, der Kläger 77% zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 2.721,80 € festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht zugelassen.