Datum: 14.11.2024

Aktenzeichen: 6 Ca 2058/24

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 614,60 € netto nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5%punkten über dem Basiszinssatz seit 11.04.2024  zu bezahlen.

 

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte  23%, der Kläger 77% zu tragen.

 

4. Der Streitwert wird auf 2.721,80 €  festgesetzt.

 

5. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht zugelassen.

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