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Datum: 12.02.2025

Aktenzeichen: 13 Ca 90/23

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,67 Euro brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen BZS seit 30.10.2023 zu bezahlen.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 54 % und die Beklagte zu 46 %.
4.) Der Streitwert wird auf 920,67 Euro festgesetzt.
5.) Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist wird sie nicht gesondert zugelassen.