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Datum: 25.03.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 6195/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.08.2025 nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 11.550,00 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.