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Datum: 25.03.2026

Aktenzeichen: 31 Ca 4299/25

Urteil
1.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung vom 23.06.2025 unwirksam ist.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert wird auf 19.980,06 € festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.