Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 25.03.2026
Aktenzeichen: 31 Ca 4299/25
Urteil
1.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung vom 23.06.2025
unwirksam ist.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert wird auf 19.980,06 € festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.