Datum: 16.04.2026
Aktenzeichen: 12 Ca 305/26
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. Kl..
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EU R 5.171,40 festgesetzt.
4. Eine Zulassung der Berufung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.
Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.