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Datum: 16.04.2026

Aktenzeichen: 12 Ca 305/26

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. Kl..

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EU R 5.171,40 festgesetzt.

4. Eine Zulassung der Berufung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.