Einrichtung eines Notbereitschaftsdienstes (Telefonbereitschaft) beim Arbeitsgericht Stuttgart im Zusammenhang mit den aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen

Datum: 17.02.2006

Kurzbeschreibung: 

In Anbetracht der gegenwärtigen Arbeitskampfmaßnahmen ist beim Arbeitsgericht Stuttgart
an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen
jeweils in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein Notbereitschaftsdienst eingerichtet.
Der Notbereitschaftsdienst ist ausschließlich  in dieser Zeit und nur telefonisch erreichbar,
und zwar unter der Rufnummer 0160/3472609.

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