Streik im öffentlichen Dienst - Zwei Eilanträge beim Arbeitsgericht

Datum: 08.03.2006

Kurzbeschreibung: 

Das Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt am 9.3.2006 und am 10.3.2006 über zwei Anträge der Stadt Stuttgart  auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen die Gewerkschaft ver.di. Die Stadt  wendet sich mit dem ersten  Antrag gegen die Blockaden von Betriebshöfen und Streusalzlagern. Sie hat hierzu geltend gemacht, die Blockaden seien durch das Streikrecht nicht gedeckt und unter anderem auf Gefahren für Leib und Leben hingewiesen. Die Gewerkschaft verweist demgegenüber auf ihr Demonstrationsrecht. Auch Spontandemonstrationen seien durch die Versammlungsfreiheit gedeckt und ein zum gerichtlichen Einschreiten berechtigendes offensichtlich rechtswidriges Verhalten liege auf ihrer Seite nicht vor.  Bis zum Ablauf des 9.3.2006 hat ver.di die Notdienstvereinbarung für den Winterdienst wieder in Kraft gesetzt. (Az.: 15 Ga 28/06; Verhandlungstermin 9.3.2006, 11.00 Uhr).
In einem zweiten Verfahren begehrt die Stadt Stuttgart von ver.di die Unterlassung der Blockaden der Müllverbrennungsanlage in Münster. (Az.: 15 Ga 29/06; Verhandlungstermin 10.3.2006, 11.00 Uhr).

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