Datum: 13.11.2024

Aktenzeichen: 14 Ca 3932/23

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 31.07.2023 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsrechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen als Betriebsleiterin
weiter zu beschäftigen.
3) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 36.500.- Euro festgesetzt.
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.

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