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Datum: 12.02.2025
Aktenzeichen: 14 Ga 5/25
1) Dem Verfügungsbeklagten wird untersagt, in der Zeit bis 28.02.2025 für die Fa.
Driven Solution GmbH, Heimstettnerstr. 2, 85551 Kirchheim tätig zu werden.
2) Dem Verfügungsbeklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld
in Höhe von 5.000.- Euro, ersatzweise 1 Tag Ordnungshaft, angedroht.
3) Von den Kosten des Verfahrens haben die Verfügungsklägerin 4/5 und der Verfügungsbeklagte
1/5 zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.095,24 Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.