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Datum: 12.02.2025
Aktenzeichen: 18 Ca 5597/24
U r t e i l
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsabrede vom
26.08.2021 zum 30.09.2024 geendet hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen gemäß dem schriftlichen
Arbeitsvertrag der Parteien vom 30.09.2019 als Recyclingwerker bis zur rechtskräftigen Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit
weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 11.200,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.