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Datum: 18.02.2025
Aktenzeichen: 27 Ca 146/24
1. Es wird festgestellt, dass die mündliche Versetzung vom 22.03.2024 in die reguläre Wochenschicht der Abteilung ZKS Stanzen
unwirksam ist.
2. Es wird festgestellt, dass die Versetzung vom 08.04.2024, zugegangen am 17.04.2024 in die reguläre Wochenschicht der Abteilung ZKS
Stanzen unwirksam ist.
3. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung vom 18.04.2024
unwirksam ist.
4. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 17 %, der Beklagtenseite zu 83 % auferlegt.
6. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 35.886,06.