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Datum: 10.09.2026

Aktenzeichen: 28 Ca 2309/26

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 04.03.2026, dem Kläger zugegangen am 05.03.2026, nicht beendet wurde.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

3. Der Kläger trägt 3/4, die Beklagte 1/4 der Kosten des Rechtsstreits. 

4. Der Streitwert wird auf 18.867,00 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.