1. Die Beschwerde der Beteiligten 2, 3, 4, 6, 7 und 9 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern
Radolfzell, vom 27.08.2025 - 8 BV 8/25 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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