Zum Inhalt springen

Datum: 25.03.2026

Aktenzeichen: 11 TaBV 5/25

1. Die Beschwerde der Beteiligten 2, 3, 4, 6, 7 und 9 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell, vom 27.08.2025 - 8 BV 8/25 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.