Schülerinnen und Schüler können bei einem Arbeitsgericht ein Betriebspraktikum von einer Woche absolvieren. Bei Interesse an einer Ausbildung als Justizfachangestellte oder Justizfachangestellter empfiehlt sich, das Schulpraktikum bei einem Amtsgericht zu absolvieren, bei dem die Ausbildung für diese Berufe durchgeführt wird.
Inhalte des Praktikums
Praktikantinnen und Praktikanten nehmen an der Klageaufnahme in der Rechtsantragstelle teil. Sie können den Weg der Klagebearbeitung vom Posteingang bis zur richterlichen Entscheidung sowie Güte- und Kammertermine verfolgen. Sie erhalten einen allgemeinen Überblick über die Gerichtsorganisation, die Arbeit des Gerichts und seiner Verwaltung.
Bewerbung für ein Praktikum
Bei Interesse an einem Praktikum ist die Bewerbung schriftlich an das gewünschte Arbeitsgericht oder das Landesarbeitsgericht zu richten.