Datum: 13.02.2025
Aktenzeichen: 12 Sa 10/24
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 1. Februar 2024 - Az. 8 Ca 51/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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