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Datum: 13.02.2025

Aktenzeichen: 12 Sa 28/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 15. März 2024 - Az. 8 Ca 292/23 - wird zurückgewiesen. 

2.  Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3.  Die Revision wird nicht zugelassen.