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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
09.04.2025 10 Sa 37/24

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 9. Juli 2024 - 2 Ca 352/23 - abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 25. Oktober 2022 hinaus fortbesteht. 
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Maschinenbediener im Werk G. bis zur Rechtskraft des vorliegenden Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

02.04.2025 10 TaBV 7/24

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 23. August 2024 - 7 BV 1/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

01.04.2025 11 Sa 34/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25.09.2024 – 11 Ca 94/23 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

01.04.2025 11 Sa 39/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25.09.2024 – 14 Ca 47/24 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

10.04.2025 12 Sa 32/24

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2024 - Az. 7 Ca 179/23 - wird zurückgewiesen. 

2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 .

08.04.2025 15 Sa 39/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.06.2024 - 22 Ca 4624/23 - wird als unzulässig verworfen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.