Datum: 11.12.2025
Aktenzeichen: 7 Ca 149/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 2.500,00 € brutto
für den Monat September 2024 nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 2.500,00 € brutto
für den Monat Oktober 2024 nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 530,00 € brutto für
den Monat November 2024 nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 530,00 € brutto (für
den Monat Dezember 2024) nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
7. Der Streitwert wird auf 6.213,70€ festgesetzt.
8. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht
gesondert zugelassen.

