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Datum: 11.12.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 149/25

Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 2.500,00 € brutto
für den Monat September 2024 nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 2.500,00 € brutto
für den Monat Oktober 2024 nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 530,00 € brutto für
den Monat November 2024 nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt i. H. v. 530,00 € brutto (für
den Monat Dezember 2024) nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2025 zu bezahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7. Der Streitwert wird auf 6.213,70€ festgesetzt.

8. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht
gesondert zugelassen.


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