Datum: 28.11.2025
Aktenzeichen: 1 Ga 3/25
Urteil
- Der Antrag d. Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
- Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

