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Datum: 22.04.2026

Aktenzeichen: 6 Ca 148/25

URTEIL

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.405,26 € netto nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.9.2025 zu bezahlen.

2. Die Anträge Z. 1 und 2 der Widerklage werden abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 31.344,35 € festgesetzt.


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