Datum: 22.04.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 148/25
URTEIL
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.405,26 € netto nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.9.2025 zu bezahlen.
2. Die Anträge Z. 1 und 2 der Widerklage werden abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 31.344,35 € festgesetzt.

