Kosten
Ein gerichtliches Verfahren kann erhebliche Kosten mit sich bringen, insbesondere wenn
Rechtsanwälte eingeschaltet werden. Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Kosten in Verfahren vor den
Gerichten für Arbeitssachen:
| Gerichtskosten | Außergerichtliche Kosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verfahrensgebühr | Gerichtliche Auslagen | Rechtsanwaltskosten* | Eigene Auslagen | |||
| Förmliche Zustellungen | Entschädigung für Zeitversäumnis* | |||||
| Zeugenentschädigungen | Fahrtkosten | |||||
| Dolmetscher- und Sachverständigenvergütung | Schreib- und Portoauslagen | |||||
| Sonstige Auslagen | Sonstige Auslagen | |||||
|
*keine Erstattung durch den Gegner bei Obsiegen in I. Instanz |
||||||
Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren ist der Streitwert. Er wird in der Regel durch das Gericht bei Abschluss des Verfahrens für jede Instanz gesondert festgesetzt. Bei bezifferten Ansprüchen ergibt er sich aus der Klagforderung (z.B. Klage auf Zahlung von 1.500,00 EUR = Streitwert 1.500,00 EUR). Im Übrigen ist er teilweise gesetzlich begrenzt. So beträgt etwa der Streitwert einer Kündigungsschutzklage höchstens ein Bruttovierteljahresentgelt. Ansonsten wird er unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache für die klagende Partei vom Gericht nach freiem Ermessen bestimmt. Wegen näherer Einzelheiten siehe unter Streitwertkatalog.
Kostenrechner
Kostenrechner zur Berechnung der Kosten in der 1. Instanz
Kosten bei dem Arbeitsgericht (Kostenrecht ab 01.08.2013)
jum_gebarg
Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Kosten, die in der Regel in dieser Höhe anfallen. Die genaue Höhe der anfallenden Kosten hängt jedoch vom Einzelfall ab. Hierzu kann leider keine allgemeine Auskunft erteilt werden.
Bei einem Streitwert von %streitwert Euro fallen voraussichtlich folgende Kosten an:
I Gerichtskosten
Gerichtsgebühr: %ausgabegebuehr Euro
Abhängig vom Verfahrensausgang können die Gebühren auch geringer ausfallen oder sogar ganz entfallen.
Zu den Gebühren kommen noch die Auslagen des Verfahrens (z. B. die an die Zeugen und Sachverständige ausgezahlte Entschädigung).
Die Aufteilung der entstandenen Gerichtskosten auf die Parteien hängt von dem Ausgang des Verfahrens ab.
II Kosten eines Rechtsanwalts
In der Regel fallen folgende Kosten an:
| Gebühren | %gebuehren |
|---|---|
| Auslagenpauschale (maximal) | 20,00 |
| Mwst. (19%) | %mwst |
| Summe | %summe |
Hinzu kommen ggf. noch Auslagen (Reisekosten des Rechtsanwalts, Schreibauslagen).
In der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selber (§ 12a ArbGG). Die Kosten werden also nicht vom Gegner erstattet, wenn der Prozess gewonnen wird.
Achtung!
Wird das Verfahren durch einen Vergleich beendet, entfallen die Gerichtsgebühren in der Regel, die Rechtsanwälte erhalten dann jeweils eine zusätzliche Gebühr in Höhe von %ausgabebetrag Euro incl. Mehrwertsteuer.

