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Datum: 28.11.2025

Aktenzeichen: 1 Ga 3/25

Urteil

  1. Der Antrag d. Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
  2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
  3. Der Streitwert wird auf 6.000 Euro festgesetzt. 
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.