Die auswärtigen Kammern Ravensburg des Arbeitsgerichts Ulm verfügen über eine Gerichtsbibliothek, in der auch die Güterichter- verhandlungen durchgeführt werden. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungs- sammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Richter/innen und Rechtspfleger/innen des
Arbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist in Einzelfällen nach Absprache mit der Verwaltung
möglich.
Die auswärtigen Kammern Ravensburg des Arbeitsgerichts Ulm erteilen keine Tarifauskünfte . Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem
Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist,
können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis
der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das
Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene
Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).