Geschäftsverteilung


Bild zeigt einen Archivschrank mit Akten

Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.

Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Ulm ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:

2024

Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 438 KB)

1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 266 KB)



2023

Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 166 KB)

1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 339 KB)

2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 279 KB)

3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 261 KB)

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