Das Arbeitsgericht Ulm übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Stadtkreis Ulm und in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Ulm. Auswärtige Kammern sind in Ravensburg eingerichtet. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Ulm ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Am Sitz des Gerichts befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiter des Gerichts ist der Direktor des Arbeitsgerichts. Er wird unterstützt von der Verwaltungsleitung und weiteren Verwaltungskräften.