In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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22.03.2023 | 7 Ca 176/22 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 29.06.2022 nicht beendet worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 14.12.2020 als Konstrukteurin zu beschäftigen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. 4. Der Streitwert wir auf 12.260,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zugelassen ist. |
20.03.2023 | 4 Ca 253/22 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 2.280,00 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, nicht zugelassen. |
17.03.2023 | 1 Ca 232/22 | URTEIL 1. Die Beklagtenseite wird verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum Dezember 2021 bis einschließlich April 2022
Arbeitsentgelt iHv 12.500 € brutto zzgl. Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit 21.10.2022 zu
zahlen. |