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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
09.03.2026 4 BVGa 1/26

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgewiesen.

04.03.2026 11 Ca 17/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 35.919,46 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.

04.03.2026 11 Ca 16/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 15.171,15 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.

04.03.2026 11 Ca 29/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 7.992,00 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.

27.02.2026 1 Ca 190/25

Urteil

  1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger Auskunft zu erteilen über die von dem Kläger in dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.04.2025 geleistete Arbeitszeit und dem Kläger hierzu einen entsprechenden Ausdruck zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Beklagte wird verurteilt die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses der Parteien gemäß § 2 Absatz 1 NachwG schriftlich niederzulegen.
  3. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 200,00 Euro netto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.06.2025 zu bezahlen.
  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 0/0.
  6. Der Streitwert wird auf 19.807,82 EUR festgesetzt.
  7. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.
12.12.2025 1 BVGa 2/25

Beschluss:

Die Anträge vom 27.11.2025 werden abgewiesen.