In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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12.03.2025 | 4 Ca 220/24 | Urteil: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.056,92 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten hieraus über dem Basiszinssatz aus 3.800,- seit 16.04.2024 aus weiteren 3.800,- seit 16.05.2024 aus weiteren 3.800,- seit 16.06.2024 und aus weiteren 7.656,92 EUR seit 16.09.2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.800 EUR abzüglich ausbezahlter 2.300 EUR netto nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 15.08.2024 zu bezahlen. 3. Die Beklagte träg die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 20.556,92 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, nicht zugelassen. |
28.02.2025 | 1 Ca 143/24 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 3.296,43 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen. |
06.02.2025 | 10 Ca 34/24 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.539,49 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7.539,49 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |