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Datum: 23.01.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 40/25



Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
    Kündigung vom 25.02.2025, zugegangen am 26.02.2025, nicht aufgelöst
    worden ist.
  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
    Kündigung vom 24.06.2025, dem Kläger zugestellt am 26.06.2025, nicht mit
    Ablauf des 26.06.2025 endet, sondern darüber hinaus unverändert fortbesteht.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird auf 28.200,00 EUR festgesetzt.
  5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist,
    nicht gesondert zugelassen.