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Datum: 23.01.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 40/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
Kündigung vom 25.02.2025, zugegangen am 26.02.2025, nicht aufgelöst
worden ist. - Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
Kündigung vom 24.06.2025, dem Kläger zugestellt am 26.06.2025, nicht mit
Ablauf des 26.06.2025 endet, sondern darüber hinaus unverändert fortbesteht. - Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf 28.200,00 EUR festgesetzt.
- Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist,
nicht gesondert zugelassen.