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Datum: 27.02.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 190/25
Urteil
- Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger Auskunft zu erteilen über die von dem Kläger in dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.04.2025 geleistete Arbeitszeit und dem Kläger hierzu einen entsprechenden Ausdruck zur Verfügung zu stellen.
- Der Beklagte wird verurteilt die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses der Parteien gemäß § 2 Absatz 1 NachwG schriftlich niederzulegen.
- Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 200,00 Euro netto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.06.2025 zu bezahlen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 0/0.
- Der Streitwert wird auf 19.807,82 EUR festgesetzt.
- Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.