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Datum: 25.03.2026

Aktenzeichen: 11 Ca 171/25

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 15.319,77 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.