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Datum: 16.04.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 297/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.07.2025, zugegangen am 30.07.2025, nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Bereichsleiterin über den 31.08.2025 bis zur Rechtskraft der Entscheidung hinaus weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 01.07.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 6.432,20 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 01.11.2025 zu bezahlen. 6. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen. 7. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 53 % und die Beklagte 47 %.

6. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung wird auf 105.846,76 Euro festgesetzt.

7. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.