Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 18.06.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 29/25
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Von den Gerichtskosten, die im Verhältnis des Klägers und der vormals Beklagten Ziff. 1 bis zu ihrem Ausscheiden entstanden sind, tragen der Kläger und die vormals Beklagte Ziff. 1 je die Hälfte. Im Übrigen trägt der Kläger die Gerichtskosten zu 5/6 und der Beklagte Ziff. 2 zu 1/6.
3. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.