Schlichtungsausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten

Das Bild zeigt einen Ausbilder mit zwei Auszubildenden bei der Vermittlung einer technischen Information an einer Maschine. Die Arbeitsgerichte sind auch für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden zuständig. Besteht bei der für die Ausbildung zuständigen Innung bzw. Kammer ein Schlichtungsausschuss, muss dort vor Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren durchführt werden.

Schlichtungsausschüsse für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden sind bei zahlreichen Handwerksinnungen und Berufskammern (z. B. Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer, Rechtsanwaltskammer) eingerichtet.

Ob bei der Innung oder Kammer ein Schlichtungsausschuss besteht, kann bei diesen erfragt werden. Auf dem Ausbildungsvertrag ist in der Regel vermerkt, welche Innung oder Kammer dafür zuständig ist.

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