Bibliothek - Kammern Ravensburg

Bild zeigt einen kleinen Teilbereich der Bibliothek der Kammern Ravensburg mit Blick über Ravensburg aus dem Fenster Die auswärtigen Kammern Ravensburg des Arbeitsgerichts Ulm verfügen über eine Gerichtsbibliothek, in der auch die Güterichter- verhandlungen durchgeführt werden. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungs- sammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.

Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Richter/innen und Rechtspfleger/innen des Arbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist in Einzelfällen nach Absprache mit der Verwaltung möglich.

Die auswärtigen Kammern Ravensburg des Arbeitsgerichts Ulm erteilen keine Tarifauskünfte . Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).

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