Das Landes·arbeits·gericht macht die zweite Verhandlung.
Wenn der Verlierer der ersten Verhandlung denkt:
Ich hätte gewinnen müssen.
Das Landes·arbeits·gericht Baden-Württemberg
macht das
für alle 9 Arbeits·gerichte in Baden-Württemberg.
Das Landes·arbeits·gericht Baden-Württemberg
ist in Stuttgart.
Es hat aber auch Gerichte
in Freiburg und Mannheim.
Da können Sie hingehen
wenn das für Sie näher ist.
Was passiert beim Landes·arbeits·gericht?
Hier gibt es auch eine Verhandlung.
Auch hier können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen.
Sonst macht das Gericht ein Urteil.
Darin steht wer gewonnen hat.
Hier sind auch 3 Richter:
- Ein Richter der das beruflich macht.
- Ein ehrenamtlicher Richter
der sich mit Arbeit·gebern auskennt.
- Ein ehrenamtlicher Richter
der sich mit Arbeit·nehmern auskennt.
Vielleicht sagt das Gericht:
Dieser Streit ist sehr schwierig.
Wir erlauben
dass ein drittes Gericht
unser Urteil überprüft.
Dann kann man zu einem dritten Gericht gehen.
Dem Bundes·arbeits·gericht .
Das heißt dann:
Revision .
Bei der Revision wird nicht alles neu verhandelt.
Man schaut nur:
hat das Landes·arbeits·gericht einen Fehler gemacht?
Auch hier brauchen Sie einen Anwalt.