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Datum: 27.02.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 346/24
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.297,65 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung wird auf 2.297,65 Euro festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.