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Datum: 11.02.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 146/25

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.560,14 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 07.06.2024 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und der Beklagte 40 %.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.129,07 EUR festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zulässig ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.