Datum: 26.02.2025
Aktenzeichen: 7 Ga 2/25
Urteil
1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.353,88 EUR festgesetzt.
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