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Datum: 26.02.2025

Aktenzeichen: 7 Ga 2/25

Urteil

1.    Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

2.    Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.    Der Streitwert wird auf 3.353,88 EUR festgesetzt.