In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Ulm zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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| 22.01.2026 | 7 BV 6/25 |
Beschluss 1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Einrichtung von Service-/Funktionszeiten in Form von Spätdiensten in den Bereichen BEOOF11 (Kostenstelle 73130) und BEOOF11 (Kostenstelle 73140) sowie für Beschäftigte im Bereich IPR43, welche dort eine Tätigkeit im Wareneingang sowie Innentransport ausführen" für den Betrieb N der Antragstellerin in Friedrichshafen wird Herr Lothar Jordan, Vizepräsident a.D. des Arbeitsgerichts Mannheim, bestellt. 2. Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei festgesetzt. |
| 21.01.2026 | 6 Ca 82/25 |
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 25.06.2025 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Diplom-Ingenieur weiterzubeschäftigen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 33.084,03 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig, nicht zugelassen. |
| 23.01.2026 | 1 Ca 40/25 |
Urteil
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| 23.01.2026 | 1 BVGa 3/25 |
Beschluss
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| 12.12.2025 | 1 BVGa 2/25 |
Beschluss: Die Anträge vom 27.11.2025 werden abgewiesen. |
| 28.01.2026 | 11 Ca 21/25 |
Beschluss Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. |