Seit dem 01.01.2018 nimmt das Arbeitsgericht Ulm am elektronischen Rechtsverkehr teil. Die Verfahren können daher auch in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) betrieben werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“. Unter der Internet-Adresse http://www.egvp.de/ kann die hierzu erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch nähere Angaben zur Bedienung des elektronischen Postfachs sowie zu der erforderlichen Signaturkarte und dem Kartenlesegerät.
Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail ist nicht zulässig.